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Oberdorfstrasse 23, 9451 Kriessern

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB)
gelten für alle Verträge über Lieferungen und sonstige Leistun-
gen mit der Gesellschaft BauRoh GmbH (nachfolgend:
BauRoh). Diese AGB sind auf unserer Internet-Seite sowie
in verschiedenen Katalogen und Prospekten aufgeführt und
können jederzeit in schriftlicher Form verlangt werden. Dem-
zufolge gelten sie anlässlich einer Kontoeröffnung, Bestellung,
einem Vertragsabschluss oder der Besitznahme der Ware als
bekannt und ohne jeglichen Vorbehalt angenommen. Andere
Abreden einschliesslich anderer allgemeiner Geschäftsbe-
dingungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von BauRoh
schriftlich als Vertragsbestandteil anerkannt werden.

1.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder
ungültig sein oder hinfällig werden, so bleibt die Gültigkeit und
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem
solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne um-
zudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Re-
gelungszweck möglichst erreicht wird.

1.3 Änderungen der AGB
BauRoh behält sich das Recht vor, die
AGB jederzeit und ohne Vorankündigung
zu ändern. Die jeweils aktuellste (gültige)
Version finden Sie unter www.bauroh.ch.
Eine schriftliche Version
kann bei BauRoh bezogen werden.

2. Angebote und Geltungsdauer
2.1 Angebote
Die Darstellung der Produkte und Auflistung des Sortiments
im gedruckten oder digitalen Katalog oder im Online-Shop
der BauRoh ist unverbindlich und stellt kein rechtlich
bindendes Angebot und keine Zusicherung dar. Bauroh ist
nur an Angebote gebunden, die persönlich an unsere Kunden
gerichtet werden.
Die Angebote und Preise gelten in räumlicher Hinsicht für die
Schweiz. Einzelregelungen können zu jeder Zeit abgeschlos-
sen werden.
Das Produktesortiment kann jederzeit und ohne besondere
Anzeige geändert werden. Die Firma ist nicht verpflichtet, alle
auf Web-Seiten, in Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw.
aufgeführten Artikel am Lager zu halten.

2.2 Geltungsdauer
Unsere Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von maximal
drei Monaten.

3. Preise und Geltungsdauer
3.1 Allgemein
Alle in den Katalogen, Listen, Offerten, Auftragsbestätigungen
und die im Online-Shop aufgeführten Preise verstehen sich als
unverbindliche Richtpreise (Bruttopreise) ohne Mehrwert-
steuer in Schweizer Franken, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes schriftlich vermerkt ist. Zu diesen Preisen hinzu kom-
men Verpackungskosten, Transportkostenanteile und Ein-
baukostenanteile für Armaturen und Ventile sowie allfällige
Kleinmengenzuschläge und Eilgutgebühren, soweit diese an-
fallen. BauRoh behält sich das Recht vor, die angegebenen
Preise zu jederzeit und ohne besondere Anzeige zu ändern.
Insbesondere können aussergewöhnliche Preisaufschläge im
Rohstoffbereich sowohl in Offerten wie auch in Auftragsbestä-
tigungen jederzeit zu entsprechenden Anpassungen führen.

3.2 Offerten
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vermerkt
oder vereinbart wurde, behalten unsere Offerten ihre Gültig-
keit während drei Monaten ab Offertstellungs-Datum. Vorbe-
halten bleiben Preisänderungen aufgrund ausserordentlicher
Preisbewegungen auf den Rohstoffmärkten.

3.3 Preise bei Online-Bestellungen
Die bei der Online-Bestellung angewandten Preise sind gültig
und verbindlich. Sie können zu einem späteren Zeitpunkt nicht
mehr in Frage gestellt werden, auch dann nicht, wenn die Prei-
se in der Zwischenzeit erhöht oder gesenkt wurden.

3.4 Auftragsbestätigungen
Die in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Preise sind
definitiv, sofern der Warenbezug innert sechs Monaten seit
Auftragsbestätigung (spätestens aber bis zum 31. März des fol-
genden Jahres) erfolgt und nicht ausdrücklich etwas anderes
schriftlich vereinbart wurde. Anschliessend gelten die neuen
unverbindlichen Richtpreise (Bruttopreise). Vorbehalten blei-
ben Preisänderungen aufgrund ausserordentlicher Preisbewe-
gungen auf den Rohstoffmärkten.

4. Zusätzliche Kosten
4.1 Lager- und Umtriebskosten
Bei einer von BauRoh unverschuldeten zeitlichen Ver-
schiebung (z.B. bauseitige Verzögerungen) des vereinbarten
Auslieferungstermins von Waren, die BauRoh am Lager
zur Auslieferung bereithält, werden die Lagerkosten ab dem 11.
Arbeitstag seit der Auslieferungsverzögerung in Rechnung ge-
stellt. Die Lager- und Umtriebskosten betragen monatlich 1%
des unverbindlichen Richtpreises (Bruttopreises) der am Lager
für den Kunden gehaltenen Waren.

4.2 Transportkosten
Die anfallenden Transportkosten können der Auftragsbestäti-
gung entnommen werden.

4.3 Weitere Kosten
Allfällige Kosten für Einbau, Verpackung, Paletten, Ablad, usw.
sind in unseren Preisen nicht inbegriffen und werden nach dem
gültigen Tarif bei der Rechnungsstellung verrechnet. Vorbe-
halten bleiben Preisänderungen aufgrund ausserordentlicher
Preisbewegungen auf den Rohstoffmärkten.

5. Konditionen
Die auf Offerten und Auftragsbestätigungen gewährten Kon-
ditionen (Rabatte) beziehen sich ausschliesslich auf die in den
Offerten und Auftragsbestätigungen aufgeführten Artikel.
Jede Änderung der ausgewählten Artikel bewirkt, dass für die-
se automatisch die Tagespreise und die Basiskonditionen der
neu ausgewählten Artikel angewandt werden.

6. Zustandekommen des Vertrages
6.1 Allgemein
Unsere Offerten und die darin genannten Preise sind freiblei-
bend. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung
durch BauRoh oder durch die Lieferung der Ware zustande.
Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellun-
gen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Entscheid darüber
liegt ausschliesslich im Ermessen von BauRoh.

6.2 Bestellung im Online-Shop
Durch Anklicken des Buttons «Kaufen» im Online-Shop gibt
der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb
enthaltenen Waren auf. Die Bestätigung des Eingangs der Be-
stellung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail. Diese Be-
stätigung soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine
Bestellung bei BauRoh eingegangen ist. Der massgebende
Vertragsinhalt und dessen Umfang ergeben sich aus der tat-
sächlichen Lieferung, dies auch im Falle einer Vorauszahlung
des Kunden, welche sich auch durch Abbuchen eines Betrages
über das vom Kunden bekannt gegebene Kreditkartenkonto
ergeben kann. Vorbehalten bleibt insbesondere die Verfüg-
barkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte durch den Lieferanten
(Grossist, Hersteller, Importeur usw.).

7. Lieferung und Ablad
7.1 Liefertermin
BauRoh setzt alles daran, die Liefertermine einzuhalten.
Die Angabe der Liefertermine erfolgt nach bestem Wissen
und aufgrund der geplanten Verfügbarkeit. Die Angabe eines
Liefertermins ist jedoch ohne anderslautende ausdrückliche
schriftliche Zusicherung ohne Gewähr und nur als Richtwert
zu betrachten. Nicht eingehaltene Fristen geben dem Kunden
kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auf Entschädigung
seitens BauRoh.
Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Betriebseinstellung, Ferti-
gungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Liefer-
verzug oder Nichtlieferung eines Zulieferanten, Betriebs- oder
Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene und von
BauRoh unabhängige Ereignisse entbinden BauRoh von
der Erfüllung abgeschlossener Verträge innert vereinbarter
Lieferfrist oder sogar von deren ganzen Erfüllung im Falle einer
Lieferunmöglichkeit. Der Kunde hat in diesen Fällen Anspruch
auf Rückerstattung einer allenfalls geleisteten Zahlung (auch
im Fall der Abbuchung des Kaufpreises über das vom Kunden
bekannt gegebene Kreditkartenkonto) für die nicht gelieferten
Produkte; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die vereinbarten Lieferfristen gelten ab Vertragsabschluss,
frühestens jedoch nach Eingang aller vom Kunden benötigten
Angaben.
Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist der Kunde ver-
pflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist / Termin
abzurufen, sofern keine besondere Frist / Termin festgelegt
wurde, beträgt diese längstens sechs Monate seit Vertrags-
abschluss. Nach Ablauf dieser Frist ist die Firma berechtigt,
sofortige Erfüllung des Vertrages zu verlangen. Falls vor dem
Abruf der Lieferung oder einer Teillieferung Preiserhöhungen
seitens der Lieferanten von BauRoh erfolgen, so werden
diese für die noch nicht abgerufenen Lieferungen oder Teillie-
ferungen weiterbelastet.

7.2. Lieferort und Ablad
Die Lieferung erfolgt an die auf der Offerte, Bestellbestätigung
oder vom Kunden angegebene Adresse, soweit per Lieferwa-
gen erreichbar. BauRoh übernimmt das Transportrisiko und
den Ablad. Beim Ablad wird die Ware neben das Fahrzeug auf
den Boden gestellt. Der Transport und das Transportrisiko von
der Abladestelle bis zur Verwendungsstelle ist Sache des Kun-
den und erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
Bei Ablad von Waren hat der Empfänger die notwendige Mit-
hilfe zu stellen. Sofern die Lieferung avisiert wurde, der
Kunde oder eine von ihm beauftragte Person jedoch bei der
Anlieferung nicht anwesend ist, gilt die Ware mit Ablad als
ordnungsgemäss übergeben und vom Kunden angenommen.
BauRoh lehnt jegliche Haftung für Schäden an der Ware, die
nach dem Ablad entstanden sind, ab.

7.3 Transportschäden
Allfällige Transportschäden sind der liefernden Verkaufsstelle
von BauRoh innerhalb von 48 Stunden nach Annahme der
Ware schriftlich mitzuteilen.

7.4 Bestellungen im Online-Shop
Der Versand der im Online-Shop angebotenen Waren erfolgt
über einen Partner. Die Gefahr geht auf den Kunden über,
sobald das Transportunternehmen die Sendung dem Kunden
übergibt oder bei ihm ablädt.

7.5 Teillieferungen
BauRoh behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Liefe-
rung in Teillieferungen vorzunehmen

8. Gewährleistung wegen Mängeln der Sache
8.1 Mängel
Handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte geringe
Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit,
der Grösse und Farbe, und generell alle sich von den gültigen
Normen nicht abweichenden Unterschiede gelten nicht als
Mängel, sofern die gelieferte Ware zum vorgesehenen Ge-
brauch tauglich ist. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass die
bestellte Ware nicht dem persönlichen Geschmack oder den
optischen Vorstellungen des Kunden entspricht.
Es bestehen auch keine Mängel in folgenden Fällen: Missach-
tung anerkannter Regeln der Baubranche, unsachgemässe Be-
handlung, Verwendung, Umsetzung oder Lagerung; Verstösse
gegen technische Anleitungen oder Montage- und Unterhalts-
anleitungen; Verstösse gegen Konstruktions- oder andere
Vorschriften unserer Lieferanten oder Hersteller; natürliche
Abnützung oder übermässige Beanspruchung; Schäden oder
Material- und Farbveränderungen aufgrund der Verwendung
ungeeigneter Reinigungsmittel. Alle in Katalogen, Listen,
Massskizzen, Offerten und Auftragsbestätigungen diesbezüg-
lich gemachten Angaben verstehen sich daher als ungefähr
und sind für BauRoh nicht verbindlich. Sämtliche tech-
nische Daten und Angaben zum Lieferumfang sind Herstel-
lerangaben. Es wird dafür keine Gewähr übernommen, d.h.
BauRoh haftet nicht für allfällige Schäden, die sich aus Ab-
weichungen ergeben können.

8.2 Mängelrügen
Der Kunde, eine von ihm beauftragte Person oder der Instal-
lateur hat die Ware unmittelbar nach der Lieferung auf deren
Vollständigkeit, Richtigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen.
Mängelrügen bezüglich der Ware sowie Beanstandungen we-
gen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung werden von
BauRoh nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innert acht
Arbeitstagen nach Erhalt der Ware unter Vorlage der Liefer-
papiere oder der Rechnung beim ausliefernden Standort von
BauRoh schriftlich geltend gemacht werden. Mängel, die
bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, auch Kons-
truktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler, müssen sofort
nach ihrer Feststellung, spätestens jedoch innert zwei Jahren
seit der Lieferung schriftlich bei BauRoh gemeldet werden.
Versäumt dies der Kunde, gilt die Ware als genehmigt. Die
Mängel sind genau zu bezeichnen. Beanstandete Ware darf
unter keinen Umständen eingebaut, respektive weiterver-
wendet werden; ansonsten gilt sie als genehmigt.
BauRoh tritt die Gewährleistungsansprüche, die Bau-
Roh gegenüber dem Drittlieferanten/Hersteller zustehen, an
den Kunden ab. Solche Ansprüche sind direkt vom Kunden auf
eigene Rechnung und Gewähr gegenüber dem Drittlieferan-
ten/Hersteller geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche
des Kunden gegenüber BauRoh sind im Falle der Abtretung
der Gewährleistungsansprüche an den Kunden ausgeschlos-
sen. Anderslautende schriftliche Vereinbarungen, die von
BauRoh ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden, bleiben
vorbehalten.
Die Gewährleistungspflicht von BauRoh gilt generell als
ausgeschlossen, wenn und soweit sie die Funktion einer Faktu-
rierungs- und Zahlstelle einnimmt

8.3 Wirkung
Bei berechtigten Mängelrügen und Garantieansprüchen ist
BauRoh nach eigener Wahl dazu berechtigt, die mangelhaf-
te Ware auf eigene Kosten zu ersetzen, sie zu reparieren, oder
einen Preisnachlass zu gewähren oder den Kauf rückgängig zu
machen. Für reparierte oder ersetzte Ware leistet BauRoh
in gleicher Weise gewähr wie für die ursprüngliche Ware. Er-
setzte oder zurückgenommene Teile gehen in das Eigentum
von BauRoh über. In besonderen Fällen kann BauRoh
die Ein- und Ausbaukosten sowie die Transport- und Service-
spesen ganz oder teilweise übernehmen, soweit diese in einem
angemessenen Verhältnis zum Wert der beanstandeten Ware
stehen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz
von Schäden, die nicht in irgendwelcher Art an der gelieferten
Ware selbst entstanden sind (direkte und indirekte Schäden),
sind ausgeschlossen. Vorbehalten sind die Garantieleistungen,
die der Lieferant oder Hersteller direkt dem Kunden gegenüber
gewährleistet.
Mängelrügen und Garantieansprüche befreien den Kunden
nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung.

8.4 Installation
Der Kunde ist für die fachgerechte und vorschriftsgemässe
Weiterverwendung der Ware verantwortlich. Installationen im
Bereich des Wassernetzes sind grundsätzlich unter Beachtung
der SVGW-Leitsätze (www.svgw.ch), der Abwasservorschriften
nach SN 59200 (www.qplus.ch) und der örtlichen Vorschriften
durch einen ausgewiesenen Sanitärfachmann durchzuführen.
Elektroarbeiten sind durch einen ausgewiesenen Elektrofach-
mann durchzuführen unter Beachtung der SN/CEN- Vorgaben
und der örtlichen Vorschriften (www.electrosuisse.ch, www.
esti.ch). BauRoh lehnt jede diesbezügliche Haftung ab.

8.5 Verjährung
Es gelten die Verjährungsfristen nach Schweizerischem Obli-
gationenrecht.

9. Umtausch und Warenrücknahmen
Rücksendungen, die nicht auf falsche Lieferungen zurückzu-
führen sind, bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustim-
mung von BauRoh und erfolgen auf Kosten und Gefahr des
Kunden. Für Umtriebe werden dem Kunden 20% des Rech-
nungsbetrages der zurückgesandten Waren belastet, soweit
nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Ohne Zustim-
mung zurückgesandte Waren gehen an den Absender zurück
und gelten als nicht zurückgenommen. Um eine effiziente Ab-
wicklung und Erledigung von Warenretouren sicherzustellen
gelten nachfolgende Regelungen:

9.1 Voraussetzung für Warenrückgaben
Alle Anfragen auf Rückgabe sind dem Verkauf-Innendienst des
ausliefernden Standorts von BauRoh schriftlich zu unter-
breiten. Die Angaben der Auftragsnummer, des Objektes, der
Artikelnummern sowie die Anzahl der einzelnen Artikel sind
Voraussetzung für die genauen Abklärungen und Genehmi-
gung zur Rücknahme der gelieferten Ware. Die Rückgabe der
Ware hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillier-
ten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu
erfolgen.
Ware, die nicht oder nicht mehr original verpackt ist sowie un-
vollständige, bereits montierte / angebrachte oder beschädig-
te Ware wird nicht zurückgenommen.

9.2 Rücknahme-Kriterien und Entschädigung
Erfolgt die Warenrückgabe aufgrund eines Fehlers bei BauRoh,
erhält der Kunde 100 % des Warenwertes gutgeschrie-
ben. Liegt der Warenrückgabe ein Fehler des Kunden zugrun-
de, gilt für die Gutschrift folgendes:
– Aktuelle BauRoh-Lagerware: Bearbeitungsabzug in
   Höhe von 20 % des Warenwertes
– Kommissionsware: Abzug variabel (mindestens 20 % des
   Warenwertes), zudem wird beim Drittlieferanten / Herstel-
   ler abgeklärt, ob eine Rücknahme möglich ist und wie hoch
   der Abzug ist.
In folgenden Fällen ist eine Gutschrift trotz Warenrücknahme
ausgeschlossen:
– Artikel, die von BauRoh bei der Deklassierung (Kontrolle)
   abgelehnt werden
– Spezialanfertigungen ohne Verkaufsmöglichkeit
In Fällen, wo trotz Warenrücknahme keine Gutschrift erfolgt,
wird der betreffende Kunde schriftlich, unter Angabe einer
Frist, informiert, bis zu welchem Zeitpunkt die Ware bei BauRoh
am Lager zur Verfügung gehalten wird. Eine allfällige Ent-
sorgung der Ware kann Entsorgungskosten zur Folge haben,
die auf den Kunden überwälzt werden.

9.3 Ablauf der Waren-Rücknahme
Damit eine fristgerechte Abwicklung von Warenretouren mit
Gutschrift gewährleistet werden kann, wird ein Abholauftrag
erstellt. Die zur Rücknahme genehmigten Artikel müssen am
vereinbarten Ort, originalverpackt und gut gekennzeichnet,
bereitgestellt sein.

9.4 Online-Bestellungen
Bestellungen über dem Online-Shop werden nicht zurück-
genommen, soweit es sich nicht um eine Falschlieferung von
Seiten von BauRoh handelt. Einzelfallregelungen bleiben
vorbehalten
.

10. Zahlungsbedingungen
10.1 Allgemein
Die Zahlungsfrist lautet grundsätzlich 30 Tage netto ab Rech-
nungsdatum. Nicht eingehaltene Zahlungsfristen bewirken,
dass auch die vereinbarten Konditionen ohne vorgängige
Abmahnung hinfällig werden. Unberechtigte Skontoabzüge
werden nachbelastet. Ist ein Skonto vereinbart, darf dieser erst
nach Gutschriftenabzug berechnet werden. Muss für die Zah-
lungseinforderung der Rechtsweg eingeschlagen werden, wird
eine Umtriebsentschädigung verrechnet.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne
besondere Mahnung in Verzug. BauRoh ist berechtigt, Ver-
zugszinsen in Höhe von mindestens 5 % pro Jahr zu verrech-
nen. Kunden, die ihre Kreditlimite ausgeschöpft haben oder
die mit ihren Zahlungen länger als einen Monat in Verzug sind,
können mit sofortiger Wirkung und ohne besondere Mitteilung
für weitere Lieferungen auf Kredit gesperrt werden. Bei Zah-
lungsverzug des Kunden ist BauRoh ohne weitere Andro-
hung berechtigt, alle weiteren Lieferungen ganz oder teilweise
einzustellen, bis die Forderungen getilgt oder sichergestellt
sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstel-
lung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
BauRoh behält sich vor, bei Zahlungsverspätungen die ver-
kaufte Ware zurückzunehmen.

10.2 Online-Bestellungen
Alle Bestellungen aus dem Online-Shop werden gegen Kredit-
karten-, PostFinance-, und Vorauskassen-Bezahlung ausge-
führt. Hierzu muss der Besteller die dazu erforderlichen Ein-
zelheiten auf dem Bestellformular im Online-Shop angeben.
Die Belastung erfolgt bei erfolgreich durchgeführtem Bestell-
vorgang, nach Versand der Kaufbestätigung an den Besteller.
BauRoh wird mit dem Versand des bestellten Produktes be-
ginnen, sobald das Kreditkarten-Unternehmen des Bestellers
die Benutzung seiner Kreditkarte zur Zahlung der bestellten
Produkte und der Dienstleistung freigegeben hat. Wenn das
Kreditkartenunternehmen die Freigabe nicht erteilt, wird der
Besteller von BauRoh benachrichtigt.

10.3 Inkasso/Bonitätsprüfung
BauRoh ist dazu berechtigt, Mahnkosten in Höhe von bis zu
CHF 30.– pro Mahnung zu erheben. Der offene Rechnungsbe-
trag zuzüglich allfälligen Mahngebühren und Zinsen kann zum
Zwecke des Inkassos an die Intrum Justitia AG übergeben oder
abgetreten werden. Ferner ist der Kunde zum Ersatz sämtli-
cher Kosten verpflichtet, die BauRoh oder Intrum Justitia
AG durch den Zahlungsverzug entstehen.
BauRoh behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen
über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kun-
dendaten an die Intrum Justitia AG weiterleiten. BauRoh
kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung gene-
rell oder für einzelne Kunden ausschliessen.

11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung
Eigentum von BauRoh. Der Kunde kann jedoch die Ware im
Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes weiter
veräussern. Seine Forderungen aus der Weiterveräusserung
der Vorbehaltsware gelten ohne Weiteres als an BauRoh
abgetreten. Soweit für die rechtsgültige Begründung des Ei-
gentumsvorbehaltes oder für die Abtretung der Forderungen
weitere Vorkehren (z.B. Registereintrag oder schriftliche Ein-
zelabtretungen) erforderlich sind, verpflichtet sich der Kunde
gegenüber BauRoh, die erforderlichen Vorkehren, soweit
notwendig, auf erstes Verlangen zu erfüllen. BauRoh ist
berechtigt, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises und sämtlicher Auslagen von BauRoh den
Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 des Schweizerischen
Zivilgesetzbuches im Eigentumsvorbehaltsregister am je-
weiligen Sitz des Kunden einzutragen. Der Kunde nimmt zur
Kenntnis und akzeptiert, dass sich BauRoh für eingebaute
Waren (montierte Küchen, gegürtelte Lavabos, usw.) vorbehält,
bei nicht fristgerechter Bezahlung dieser, das Bauhandwerker-
pfand auf sämtliche gelieferten Waren dieses Auftrages ein-
tragen zu lassen.

12. Rücktrittsrecht
Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden wie Zah-
lungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung,
Veränderungen in den Besitzverhältnissen, Todesfall sowie
die Einleitung von Betreibungen, die Führung von Prozessen
usw. berechtigen BauRoh zum sofortigen Rücktritt von
allfälligen Lieferungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben von
BauRoh werden in solchen Fällen sofort zur Zahlung fällig.

13. Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden
gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung bei Bedarf
an mit dem Transport und der Rechnungsstellung beauftragte
Unternehmen weitergeleitet. Alle persönlichen Daten werden
vertraulich behandelt.
Unsere Datenschutzerklärung mit detaillierten Informationen
über den Umgang mit Ihren persönlichen Daten, deren Schutz
und Ihre Rechte diesbezüglich, finden Sie auf unserer Webseite
www.bauroh.ch.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Sitz von BauRoh (Kriessern / Schweiz). Für
alle Streitigkeiten, zu welchen der Vertrag oder die vorliegen-
den AGB Anlass geben könnten, gilt der Sitz von BauRoh in
Kriessern als Gerichtsstand. BauRoh ist jedoch frei, den Sitz oder
Wohnsitz des Kunden als Gerichtsstand zu wählen.
Der Vertrag und die vorliegenden AGB unterliegen dem schwei-
zerischem Recht, unter ausdrücklichem Ausschluss von staats-
vertraglichen Normen, insbesondere des Wiener Kaufrechts.

Kriessern, den 1. Januar 2022